Mitgliedschaft
Unser oberstes Ziel besteht darin, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.
Wie setzen wir dieses Ziel um?
- Durch die Organisation, Begleitung Unterstützung oder Durchführung von Freizeitveranstaltungen in und im Umkreis Wismars
- Begleitung oder Kontaktpflege zu Jugendlichen auch außerhalb dieser Veranstaltungen
- Kontaktpflege bzw. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Personen oder Vereinen, die ähnliche Ziele verfolgen
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht, eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
§5 – Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, die Höhe des Jahresbeitrags und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Aktuelle Erhebung siehe Mitgliedsantrag.
§ 6 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitglieds b) mit freiwilligem Austritt c) durch Streichung von der Mitgliederliste d) durch Ausschluss aus dem Verein.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist.
Interesse? Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.
Drucken Sie hierfür einfach unseren Mitgliedsantrag aus oder füllen ihn am PC aus und schicken ihn anschließend per Post an unsere Vereinsvorsitzende:
Martina Krimmling
An der Bebberwiese 32
23970 Wismar